martes, 11 de noviembre de 2025

Zölibat und kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland: ändern was man ändern kann

 Auf der Amazonassynode wurde zum ersten Mal offiziell an den Papst der Wunsch herangetragen, auch verheiratete Maenner zu Priestern weihen zu können. Papst Franziskus hat dies im postsynodalen Schreiben „Querida Amazonía“ dann ignoriert. Das Pflichtzölibat, erst 1134 von der Kirche definitiv für alle Kleriker verpflichtend, ist kein göttliches Gebot und könnte jederzeit vom Papst aufgehoben werden. Es gibt weltweit tausende verheiratete katholische Priester in den mit Rom unierten Ostkirchen und als mit Familie konvertierte Pastoren der evangelischen und anglikanischen Kirchen.  Papst Leo wird es wohl nicht wagen wird, das Kirchenrecht dementsprechend zu ändern.

Dennoch gibt es neben den bereits in Partnerschaft lebenden und daher vom Dienst suspendierten Priestern immer mehr Priester und Bischöfe, die auch öffentlich eine Aufhebung des Pflichtzölibats fordern, was noch vor wenigen Jahren nur unter vorgehaltener Hand möglich war. Sie tun es vor allem im Bewusstsein, dass viele gute Priester und der Kirche erhalten geblieben wären, wenn es denn den Pflichtzölibat nicht gäbe. Etwa 2000 Priester mussten im deutschsprachigen Raum seit dem Konzil ihren priesterlichen Dienst wegen der Zölibats Pflicht aufgeben – weltweit sind es mehr als 100 000. Etwa zwei Drittel der Priesteramtskandidaten haben das Priesterseminar wegen des Zölibats verlassen (Sellmann-Studie 2024) Fast jeder Weihekurs kann ein Lied davon singen. Außerdem gibt es eine ganze Menge Priester, die in der Praxis ein Doppelleben führen und mit ihren PartnerInnen nicht wenig darunter leiden. Solange dies nicht öffentlich bekannt wird, schauen die Bischöfe meist großzügig darüber hinweg.

In Frage steht dabei nicht der Zölibat an sich, der frei gewählt wurde, von Menschen die sich ganz bewusst nicht an einen Partner und eine Familie binden möchten, um ganz frei für Gott und für eine Gemeinschaft oder eine Gemeinde sein zu können. Dennoch kann auch eine frei gewählte Entscheidung oft nicht ein ganzes Leben tragen. Es gibt Momente, wo diese Entscheidung in Frage gestellt wird und vielleicht nicht durchgetragen werden kann

Viele haben den Zölibat auch nur in Kauf genommen, weil er notwendige Bedingung zum Priestersein war. Wahrscheinlich war zu Beginn diese Bedingung gar nicht so schwer zu ertragen, aber mit der Zeit wurde es oft schwieriger.  Warum kann man also nicht wie beim Diakon, beide Möglichkeiten zur Auswahl stellen: verheirateter oder unverheirateter Diakon? O.K. dafür ist im Vatikan noch keine Mehrheit zu finden.

Im deutschen synodalen Weg hat man eine gute Lösung für wiederverheiratete Geschiedene im kirchlichen Dienst gefunden. Das kirchliche Arbeitsrecht konnte man in Deutschland ändern: für hauptamtliche kirchliche Mitarbeiter wird nun ganz einfach die Tatsache des „nicht nach der kirchlichen Lehre lebenden“ Zusammenlebens ohne Trauschein nicht mehr als Kündigungsgrund erwähnt. Problem gelöst, Mitarbeiter beruhigt.

Könnte man nicht  ähnliches für verheiratete Priester tun? Das Kirchenrecht wird in Deutschland nicht geändert werden können, das kirchliche Arbeitsrecht aber schon. Man könnte zum Beispiel suspendierte Priester als Pastoralreferenten einstellen.

So empfiehlt der Synodale Weg in Votum 7 des Priesterforums:

„(36) Die Synodalversammlung fordert die Deutsche Bischofskonferenz auf,

a) einen intensiven Austausch mit suspendierten und dispensierten Priestern zu pflegen und einer Entfremdung entgegenzuwirken.

b) es zu ermöglichen, dass sich dispensierte Priester auf allen Laien offenstehende kirchliche Berufe bewerben können. Die Integration in einen pastoralen Dienst soll wie im erneuerten Dispensreskript möglich sein.

Dasselbe fordert schon die Würzburger Synode, deren Ende vor 50 Jahren wir in diesen Tagen begehen.

Man könnte ihnen Sozialleistungen zugestehen, wie sie auch der Staat seinen aus dem Dienst ausgeschiedenen Beamten zugesteht, da ja mit dem Kleriker Status zivilrechtlich gesehen eine Art Beamtenstatus gegeben wurde. Ich habe den Eindruck, wenn man schon den Zölibat ändern möchte, aber nicht kann, sollte man wenigstens die zivilen Folgen bzw. Strafen aufheben, die beim Verlust des Klerikers/Beamten-status eintreten.

Ausgehend von mir als Bischof, der sein Amt wegen Heirat aufgeben musste, möchte ich daher konkrete Vorschläge machen, im vollen Bewusstsein, dass dies für mich gar nicht mehr rückwirkend möglich wäre, aber für viele die noch kommen, eine wirkliche Versöhnung mit der Kirche herstellen könnte und diese Leute der Kirche damit noch einen guten Dienst leisten könnten. Ich sehe mich damit in einer Linie mit der Initiative „Priester im Dialog“, die derzeit von Edgar Buettner koordiniert wird.

  1. Priester sollten sich grundsätzlich gesetzlich krankenversichern. Sollten sie dennoch in der VRK geblieben sein und mit über 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden, (und daher von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr übernommen werden), sollte die Bischofskonferenz mit der VRK einen bezahlbaren Sondertarif aushandeln. Der aktuelle Tarif der VRK für suspendierte Priester in Rente liegt bei über 1000 Euro monatlich plus Pflegeversicherung, was eine echte Armutsfalle darstellt.
  2. Anstatt bei der DRV nachzuversichern, sollte ein Altersgeld für verheiratete Kleriker bezahlt werden, analog der staatlichen Regelung.
  3. Verheirateten Priestern sollte grundsätzlich eine weitere Anstellung in für Laien offenen Berufen angeboten werden (siehe oben), auch wenn die Laisierung von Rom noch nicht vorliegt. Damit könnten ihre Kompetenzen genutzt, sowie soziale Ausgrenzung und menschliche Verletzungen vermieden werden.
  4. Bei Nicht- Weiterbeschäftigung sollte eine angemessene Abfindung bezahlt werden, was ein Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung sein könnte. 3 Monate Tischtitel sind nicht nur für ältere Semester ein Hohn/Almosen?

Diese Vorschläge sind nicht einfach nur Forderungen nach Privilegien. Eine angemessene Rente und Krankenversicherung sind Menschenrechte, die die Kirche in der katholischen Soziallehre vom Staat einfordert und im eigenen Hause nicht einfach missachten kann.

Ich würde der Bischofskonferenz, den Generalvikariaten und den Priesterräten der Diözesen raten, diese Vorschläge eventuell gemeinsam mit der Initiative „Priester im Dialog“, jedenfalls mit Betroffenen zu diskutieren.

 


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