Der synodale Weg in Deutschland sprach sich für eine Aufhebung des Pflicht- Zölibats für Priester aus, obwohl man wusste, dass man dafür keine Entscheidungskompetenz hatte, sondern dies ganz allein vom Papst abhing. Das mindeste, was ich von den deutschen Bischöfen erwartet hätte, wäre ein anderer, barmherzigerer Umgang mit den Priestern zu pflegen, die das Zölibats-Gesetz nicht mehr halten konnten und wollten. Dafür haben sie als Arbeitgeber nämlich eine Entscheidungskompetenz, die sie derzeit dafür nutzen, elementare Arbeits- und Menschenrechte mit Füßen zu treten.
Ein Priester, der wegen einer Partnerschaft
den Zölibat nicht mehr halten kann und will, wird in Deutschland aus einem
beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis entlassen. Er hat keinen Kündigungsschutz
wie normale Beamte, bekommt keine Arbeitslosengeld und eine der mickrigsten
Abfindungen, die man sich vorstellen kann. In meinem Fall waren das nach 38
Jahren Beschäftigung genau 4 „Tischtitel“ (verringerte Monatsgehälter von ca 2000
Euro). In Peru, wo es keine Arbeitslosenversicherung gibt, ist jeder
Arbeitgeber, auch die öffentliche Hand verpflichtet, zu Ende der Beschäftigung
ein Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung zu bezahlen, das wäre auch in
Deutschland eine einigermaßen gerechte Lösung.
Was die Rentenversicherung anbetrifft, wird
man in Deutschland als verheirateter Priester wenigstens bei der deutschen
Rentenversicherung nachversichert, was einem dann immerhin eine gesetzliche
Rente garantiert. Aber auch da ist der deutsche Staat mit freiwillig
ausscheidenden Beamten wesentlich großzügiger: Er bezahlt nämlich ein
Altersgeld, das einer Beamtenpension entspricht (70% des Gehalts und nicht 49%
wie die gesetzliche Rente).
Was aber das Fass der Ungerechtigkeit und
Unbarmherzigkeit zum Überlaufen bringt, ist die private Krankenversicherung bei
der VRK (Versicherer im Raum der Kirchen). Wer vor dem 55. Lebensjahr aus dem
Dienst ausscheidet, kann noch zur gesetzlichen Krankenkasse überwechseln. Wer
aber diese Altersgrenze überschritten hat, muss ab dem Renteneintritt den
dreifachen Monatsbeitrag bei der VRK bezahlen, was in meinem Fall nicht unter
1000 Euro geht. Mit Pflegeversicherung und Auslandszuschlag hätte ich also ca.
2/3 meiner Rente an die Krankenversicherung bezahlt. Da blieb nur das Auswandern
und die wesentlich geringere Leistung einer ausländischen Krankenversicherung übrig.
Die Tatsache, dass die Kirche in Deutschland
als öffentlich-rechtlicher Traeger gilt und Priester als beamtenähnlich
einstellen kann, allerdings ohne Kündigungsschutz, erweist sich für ältere, vom
Amt ausscheidende Priester als fatale Kostenfalle. Hier werden elementare
Arbeits- und Menschenrechte verletzt.
Mit der Initiative "Priester im Dialog" fordere ich daher, das kirchliche Arbeitsrecht humaner zu gestalten:
1.
Priester sollten sich grundsätzlich
gesetzlich krankenversichern. Sollten sie dennoch in der VRK geblieben sein und
mit über 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden, sollte die Bischofskonferenz mit
der VRK einen bezahlbaren Sondertarif aushandeln.
2.
Anstatt bei der DRV
nachzuversichern, sollte ein Altersgeld für verheiratete Kleriker bezahlt
werden, analog der staatlichen Regelung.
3.
Verheirateten Priestern sollte grundsätzlich
eine weitere Anstellung in für Laien offenen Berufen angeboten werden, auch
wenn die Laisierung von Rom noch nicht vorliegt. Damit könnte ihre Kompetenz genutzt,
sowie soziale und menschliche Verletzungen vermieden werden.
4.
Bei Nicht- Weiterbeschäftigung sollte
eine angemessene Abfindung bezahlt werden, was ein Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung
sein sollte.
5.
Verheiratete Priester sind
Menschen deren ursprünglicher Lebensentwurf in die Brüche ging. Menschliche Brüche
sind aber heilbar. Dies wäre eine der
zentralen Aufgaben einer barmherzigen Kirche.
Wir bitten um keine Almosen. Wir wollen eine allgemeingültige
Regelung, die dem staatlichen Beamtenrecht entspricht und ein würdiges Leben im
Alter ermöglicht.
Nazca, Peru im November 2025, Reinhold Nann.
38 Jahre bei der Erzdiözese Freiburg als
Priester beschäftigt und überwiegend als Priester und Bischof in Peru tätig.
Seit Januar2025 wegen einer Partnerschaft aus dem Dienst ausgeschieden und derzeit
in Peru lebend.